STORNOBEDINGUNGEN

Wird die Buchung eines Gastes über den Aufenthalt im Pfirnhof schriftlich per Post, E-Mail oder Telefax bestätigt, so ist dieser verpflichtet, die Gesamtrechnung vor seiner Abreise über den Aufenthalt komplett zu begleichen.

Sollte ein Gast vier Wochen vor Urlaubsantritt aus einem Grund (Ausnahme höhere Gewalt) absagen, muss dennoch der gesamte Rechnungsbetrag über den Aufenthalt beglichen werden.

Sollte ein Gast acht Wochen vor seinem Urlaub die Buchung stornieren, so muss 70 % des Gesamtbetrages vom Gast erstattet werden.

Wenn die Buchung drei Monate vor dem vereinbarten Reiseantritt des Gastes widerrufen wird, fallen dem Schuldner keine Rechnungsgebühren an. Die Stornoerklärung muss innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingelangt sein.

Wenn der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht und ist auch kein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart, so hat der Vermieter das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

Sollte der Aufenthalt mit Frühstück oder Brötchenservice gebucht worden sein, wird dies bei einer Reisestornierung nicht berechnet.

Eine Kurtaxe wird bei einer Reisestornierung nicht erhoben.

Stand 01.01.2018